Wer heute eine Flasche mit dem Traubenadler auf der Kapsel kauft, bekommt eine Pyramide gleich mit dazu. Unten der Gutswein, darüber der Ortswein, dann die Erste Lage und ganz oben die Große Lage. Das Prinzip ist einfach: Je enger die Herkunft, desto höher der Anspruch. So selbstverständlich das heute klingt, so lang war der Weg dorthin. Er beginnt nicht bei Weinbergen, sondern bei Versteigerungen.
1910: Die Naturweinversteigerer
Am 26. November 1910 schlossen sich in Koblenz vier regionale Vereinigungen zum Verband Deutscher Naturweinversteigerer zusammen, kurz VDNV. So datieren es die Verbandsbroschüre, die Versteigerungschronik des VDP und der Tagesspiegel; die Online-Zeitleiste des VDP nennt den 27. November. Sie kamen aus dem Rheingau, aus Rheinhessen, aus der Pfalz und von der Mosel. Erster Vorsitzender wurde der Trierer Oberbürgermeister Albert von Bruchhausen. Die Mitglieder verkauften ihre besten Weine auf Auktionen, und sie verpflichteten sich auf ein Prinzip, das damals keineswegs selbstverständlich war: Naturwein, also Wein ohne Zuckerzusatz.
Mitte der 1920er Jahre kam das Zeichen hinzu, das bis heute geblieben ist: ein stilisierter Adler mit Trauben. Laut Verbandsbroschüre sollte er „für Naturreinheit, Güte und Bekömmlichkeit des Flascheninhalts“ bürgen. Es folgten schwierige Jahrzehnte mit Wirtschaftskrise, Gleichschaltung im Nationalsozialismus, Krieg und einem Nachkriegsmarkt, auf dem die Flaschenweinvermarktung die Versteigerungen allmählich verdrängte.
1971: Das Gesetz, das die Lagen neu ordnete
Den tiefsten Einschnitt brachte die Gesetzgebung. Der VDP datiert die Reform in seiner Chronik auf „1969/71“; maßgeblich wurde das Weingesetz vom 14. Juli 1971. Es hatte für die Naturweinversteigerer zwei unangenehme Folgen.
Erstens verbot es den Begriff Naturwein. Der Verband musste sich neu erfinden. Nach eigener Darstellung stand er 1971 kurz vor der Auflösung, bis Peter von Weymarn vom Niersteiner Weingut Heyl zu Herrnsheim die verbliebenen Mitglieder umstimmte. Es folgten ein neuer Sitz, eine neue Satzung und ein neuer Name: Verband Deutscher Prädikatsweingüter, mit von Weymarn als Präsident. Der VDP und der Tagesspiegel setzen die Umbenennung auf 1971; Wikipedia nennt als Zwischenstufe den Namen Verband Deutscher Prädikatswein-Versteigerer und datiert die neue Satzung auf 1972.
Zweitens stellte das Gesetz die Qualitätsfrage auf eine neue Grundlage. Maßstab war nun das Mostgewicht, also die Reife der Trauben, und nicht mehr die Herkunft. Eine Spätlese aus einem mittelmäßigen Hang stand rechtlich neben einer Spätlese aus einem berühmten Weinberg. Gleichzeitig wurden die Lagen neu geordnet. Aus einer Vielzahl kleiner, oft kaum bekannter Flurnamen wurden rund 2.600 eingetragene Einzellagen. Darüber legte man etwa 170 Großlagen, die mehrere Einzellagen zusammenfassen und auf dem Etikett oft kaum von einer Einzellage zu unterscheiden sind. Kritiker bemängeln bis heute, dass dabei schwächere Flächen unter die Namen berühmter Nachbarlagen gerieten. Für die Idee eines Grand Cru war das ungefähr so hilfreich wie eine Gießkanne für eine Präzisionsarbeit.
Die Gegenbewegung
Der Verband reagierte zunächst mit eigenen Regeln. 1982 legten die Mitglieder verbindliche Standards fest, die über das Gesetz hinausgingen, darunter höhere Mindestmostgewichte, und machten den Adler auf allen Flaschen zur Pflicht.
Parallel entstand im Rheingau eine eigene Initiative. 1984 gründeten Erwein Graf Matuschka-Greiffenclau, Hans Ambrosi, Bernhard und Heinrich Breuer sowie der Geisenheimer Professor Helmut Becker die Vereinigung Charta. Ihr Ziel war ein trockener bis halbtrockener, lagerfähiger Rheingauer Riesling aus vollreifen Trauben der besten Lagen, geprüft in einer Blindverkostung. Die Charta gilt heute als wichtige Vorläuferin der späteren Lagenklassifikation. 1999 ging sie im VDP Rheingau auf.
Auf Bundesebene fiel 1994 eine Grundsatzentscheidung. Die Mitglieder verzichteten auf Großlagennamen auf ihren Etiketten und beschlossen, eine eigene Klassifikation der deutschen Weinberge zu entwickeln. Als Grundlage dienten unter anderem historische Lagenkarten des 19. Jahrhunderts, etwa preußische Steuerkarten, die die Weinberge bereits nach ihrer Güte unterschieden. Man suchte die Antwort also in genau der Tradition, die das Gesetz von 1971 beiseitegeschoben hatte.
2002: Das erste Statut und das Große Gewächs
2002 verabschiedeten die Mitglieder ein Klassifikationsstatut. In diesem Jahr wurde auch das Große Gewächs eingeführt, die Bezeichnung für trockene Spitzenweine aus den besten Lagen. Zunächst hieß die oberste Lagenstufe dabei noch Erste Lage. Das System war ein Kompromiss aus burgundischem Lagendenken und deutscher Prädikatstradition, und es blieb für Außenstehende nicht ganz leicht zu durchschauen.
2012: Die Pyramide in vier Stufen
Am 25. Januar 2012 beschloss eine außerordentliche Mitgliederversammlung in Neustadt an der Weinstraße einstimmig die neue Klassifikation, gültig ab dem Jahrgang 2012. Der VDP nannte eine Übergangszeit bis 2015. Die bisherige Spitzenstufe Erste Lage hieß nun Große Lage. Darunter wurde eine neue Erste Lage eingezogen, nach dem Vorbild von Grand Cru und Premier Cru in Burgund.
So entstand die heutige Pyramide. Der Gutswein ist die Visitenkarte des Hauses. Der Ortswein stammt aus guten Lagen einer Gemeinde. Die Erste Lage steht für eine klassifizierte Einzellage, die Große Lage für die Spitze, parzellengenau abgegrenzt. Der VDP nennt als Höchsterträge 75 Hektoliter je Hektar für Guts- und Ortswein, 60 für die Erste Lage und 50 für die Große Lage, dazu selektive Handlese. Trockene Weine aus Großen Lagen tragen die Bezeichnung Großes Gewächs, auf der Flasche erkennbar am eingeprägten GG. Die klassischen Prädikate wie Spätlese oder Auslese sind in den Lagenstufen den fruchtsüßen und edelsüßen Weinen vorbehalten.
Vom Verbandsbegriff zum Gesetz
Lange war das Große Gewächs vor allem eine Marke des Verbands. Das änderte sich 2021. Im März jenes Jahres bestätigte der Bundesrat die Begriffe Großes Gewächs und Erstes Gewächs in der neuen Weinverordnung. Laut einer damaligen Mitteilung des Rheingauer Weinbauverbands gilt für beide ein trockener Ausbau. Das Große Gewächs verlangt zudem Handlese und höchstens 50 Hektoliter je Hektar, das Erste Gewächs eine selektive Lese und höchstens 60 Hektoliter. Fünfzig Jahre nach dem Weingesetz von 1971 hat die Herkunft damit wieder ein Stück rechtlichen Boden unter den Füßen.
Fertig ist die Pyramide dennoch nicht. 2023 berichtete die Weinwirtschaft über regionale Sonderwege, etwa eine zusätzliche Kapsel in Rheinhessen, die faktisch eine fünfte Stufe entstehen lasse. Das zeigt, wie lebendig das System ist, und wie schwer es bleibt, deutsche Weinetiketten ganz ohne Beipackzettel zu lesen. Rund 200 Weingüter gehören heute zum VDP. Aus den Naturweinversteigerern von 1910 ist ein Verband geworden, der das Terroir predigt. Sein Adler hat die Wandlung erstaunlich gut überstanden.